Finanzielle Unterstützung durch das BAFöG

Als Studierende/Studierender am Riehl-Kolleg hast du Anrecht auf elternunabhängiges (Schüler-)BAFöG - diese etwas hölzerne Abkürzung steht übrigens für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (was allerdings noch hölzerner klingen würde ;-)!

Da der Besuch des Riehl-Kollegs für dich grundsätzlich kostenlos ist, kannst du mit diesem monatlich ausgezahlten Geld nicht nur den (geringen) Eigenanteil für Unterrichtskopien und einige zusätzliche Lehrwerke entrichten, sondern es bleibt in der Regel auch genug für die Finanzierung Deiner Wohnung, Lebensmittel und Kleidung übrig!

Anders als im Rahmen eines späteren Hochschulstudiums muss das Schüler-BAFöG NICHT zurückgezahlt werden!

Weitere Informationen rund um das Thema BAFöG sowie die nötigen Anmeldeformulare findest du hier:

Wir raten übrigens dazu, den BAFöG-Antrag ca. 2 Monate VOR Studienbeginn am Riehl-Kolleg zu stellen, sodass du pünktlich zum Schulbeginn (im Februar oder nach den Sommerferien) die erste Zahlung bekommst!

Und falls du Hilfe bei dem Antrag brauchst oder sonst noch irgendwelche Fragen offen bleiben sollten, scheue dich nicht, uns diesbezüglich anzuschreiben, anzurufen (siehe unter Kontakt) oder auch gerne persönlich vorbeizuschauen!