Kurz das Wichtigste zu deiner Anmeldung

Du möchtest die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erwerben?

Dann bist du am Riehl-Kolleg genau richtig! Die Fachhochschulreife (Fachabitur) kannst du in der Regel innerhalb von zwei Jahren, die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) innerhalb von drei Jahren erreichen.

Für die Anmeldung an unserem Weiterbildungskolleg musst du diese drei Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

 

1.) Mindestalter
  • zum Studienbeginn mindestens 18 Jahre alt
2.) Schulische Aufnahmevoraussetzungen
  • Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder erfolgreicher Abschluss einer Eignungsprüfung (nähere Informationen hierzu gib es im Sekretariat)
2.) Berufliche Aufnahmevoraussetzungen
  • abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder
  • Berufsausbildung in einem schulischen Bildungsgang oder Ausbildung im Beamtenverhältnis oder
  • zweijährige Berufstätigkeit oder
  • Führen eines Familienhaushaltes (Haushalt mit Kind oder pflegebedürftiger Person)

 

Anrechenbar auf die Berufstätigkeit sind: Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, nachgewiesene Arbeitslosigkeit (diese bis zu einem Jahr).

Wenn du deine Fachoberschulreife an der VHS oder an der Abendrealschule erworben hast und die Fachhochschulreife (schulischer Teil) anstrebst, musst du keine Berufstätigkeit nachweisen.

Solltest du weitere Informationen oder Fragen haben, kannst du uns gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Und so meldest du dich an!

Um dich am Riehl-Kolleg anzumelden, kannst du jederzeit einen dieser drei Wege wählen:

  • Anmeldung während unserer Öffnungszeiten im Sekretariat
  • Zusendung sämtlicher Bewerbungsunterlagen per Email (Download: Anmeldebogen)
  • Zusendung der Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg (Download: Anmeldebogen)

 

 Für deine Anmeldung benötigst du:

  • zwei Passbilder
  • einen tabellarischen Lebenslauf ( aktuell und vollständig)
  • beglaubigte Fotokopien deiner Abschlusszeugnisse
  • beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über deine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Nachweis deiner zweijährigen sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit

 

Wenn du uns bei der Anmeldung im Sekretariat die Originale deiner Zeugnisse vorlegst, kann auf beglaubigte Kopien verzichtet werden.